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hbw ConferenceCenter
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Die wichtigsten Neuheiten bei Hauptversammlungen für 2019

Herr Fues, Senior Berater und Vorstandsmitglied bei Better Orange, kann auf über 20 Jahre Erfahrung im HV-Geschäft blicken und ist mit verschiedenen Hauptversammlungen auch regelmäßig Gast im Konferenzzentrum im Haus der Bayerischen Wirtschaft. Herr Fues hat uns ein paar Fragen zu den Veränderungen und Neuerungen im anstehenden Hauptversammlungsjahr 2019 beantwortet und uns auch einen kleinen Einblick seiner Motivation gegeben, in dieser Branche schon so lange tätig zu sein.

Herr Fues, was sind die größten Veränderungen bei Hauptversammlungen wenn
Sie die heutigen mit den Hauptversammlungen zu Ihren beruflichen Anfängen vergleichen?

Die Abläufe werden heute immer stärker virtualisiert, d.h. das Papier ist auf dem Rückzug. Und das ist gut so, schon unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Außerdem macht es einfach mehr Spaß, an der Registration mit einer auf dem Handy verfügbaren elektronischen Eintrittskarte mit QR-Code analog dem Flugticket am Flughafen einzuchecken als Papier durch die Gegend zu tragen. Wenn dann auch noch die Abstimmung per Tablet, Internetportal oder mit unserer in den Stores verfügbaren App BetterSmart erfolgt und die Ergebnisse nach Abstimmungsende direkt auf der Bühnenleinwand angezeigt werden und das Ganze als Stream im Internet verfolgt werden kann, dann ist der elektronische Prozess komplett.

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Verlagerung des Schwerpunkts der Aktionärskommunikation vom Privataktionär fast ausschließlich hin zu den institutionellen Investoren. Eine Platzierungsmaßnahme wie damals bei der als „Volksaktie“ von Manfred Krug beworbenen Deutschen Telekom ist heute kaum mehr vorstellbar. Das verändert die IR-Arbeit und auch die Darstellung bei Hauptversammlungen erheblich

Was macht für Sie den besonderen Reiz des Themas „Hauptversammlung“ aus?

Bei Hauptversammlungen muss man immer erfolgreich sein, es gibt keinen zweiten Versuch. Ein Scheitern der HV aus Gründen, die bei uns als Dienstleister liegen, ist nicht akzeptabel. Es macht einen besonderen Reiz aus, auch unter schwierigen Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass das Ziel auf jeden Fall erreicht wird.  

Was sind für Sie die ausschlaggebenden Punkte / Faktoren / Kriterien um Ihren Kunden eine passende Location für deren Hauptversammlung zu empfehlen?

Entscheidend ist, dass Absprachen eingehalten, bei Bedarf flexibel agiert und die technischen Notwendigkeiten zu 100% erfüllt werden. Das ist beim hbw ConferenceCenter mit der komplett modernisierten Infrastruktur, die für HVs bis 250 Teilnehmer alle Möglichkeiten ohne zusätzliche größere Aufbauarbeiten bietet, immer der Fall, und deshalb empfehle ich diese Location mit dem tollen Betreuungsteam auch so gerne.

Welche Neuerungen wird es im Hauptversammlungsjahr 2019 geben?

Die größte Veränderung wird sicherlich das derzeit im Referentenentwurfsstadium befindliche ARUG II bringen, das voraussichtlich fristgerecht im Juni 2019 in Kraft treten wird. U.a. das enthaltene Thema „Say on Pay“ kann polemisierende Wirkung haben, weil die HV zukünftig mindestens alle vier Jahre oder bei jeder Änderung die grundsätzliche Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat sowie jedes Jahr (!) den Bericht zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat beschließen muss. Die Detailregelungen liefern die Munition, um die Diskussion über die Vorstandsvergütungsmultiples zum durchschnittlichen Mitarbeiter sagen wir mal intensiv zu führen. Das wird meiner Meinung nach die durchschnittliche HV-Dauer verlängern. Außerdem gewinnt die Nachhaltigkeitsthematik bei der Meinungsbildung der Investoren über die Abstimmungsvorschläge zunehmend an Relevanz, was schon zu so mancher Überraschung bei HVs geführt hat. Und die Aktionäre sind immer weniger bereit, den Gesellschaften Blankoschecks im Rahmen von Ermächtigungsbeschlüssen auszustellen.  

Ihre ganz persönliche Meinung, mit welchen Trends bzw. Entwicklungen dürfen wir in den kommenden Jahren evtl. rechnen?

Die auch im ARUG II noch vorgesehene unverbindliche Beteiligung der HV bei der Vorstandsvergütung wird meines Erachtens längerfristig in eine verbindliche Beschlussfassung übergehen. Und der technische Trend geht ganz klar in Richtung virtuelle HV, sobald sich der Gesetzgeber durchringt, das Thema auf die Agenda zu nehmen und die Pflicht zur Präsenz-HV bei Vorhandensein einer virtuellen HV entfallen zu lassen.

Wir danken Herr Fues für den spannenden Blogbeitrag und wünschen alles Gute für das neue HV-Jahr!